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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 5 SV 10/10 B   

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https://dejure.org/2010,118028
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 5 SV 10/10 B (https://dejure.org/2010,118028)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.11.2010 - L 5 SV 10/10 B (https://dejure.org/2010,118028)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. November 2010 - L 5 SV 10/10 B (https://dejure.org/2010,118028)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2007 - L 16 B 3/07

    Sonstige Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 5 SV 10/10
    Es handelt sich bei einer Streitigkeit über ein Hausverbot einer öffentlichen Stelle (hier: einer gesetzlichen Krankenkasse) im Kern nicht um eine Angelegenheit der Sozialversicherung, sondern um eine Angelegenheit des allgemeinen Verwaltungsrechts (vgl. hierzu ausführlich: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2007 - L 16 B 3/07 SF -, zitiert nach Juris, m.w.N.; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 9. Aufl. 2008, § 51 Rn. 39 zu "Hausrecht, -verbot").
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 5 SV 10/10
    Im Verfahren einer Rechtswegbeschwerde, in denen einer der Hauptbeteiligten zum Personenkreis des § 183 SGG gehört, hat auch ein Ausspruch über eine Kostenerstattung zu erfolgen (vgl. im Einzelnen: Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R - Rn. 19 m.w.N., zitiert nach Juris; vgl. auch BSG, Beschluss vom 26.10.2010 - B 8 AY 1/09 R -).
  • BSG, 26.10.2010 - B 8 AY 1/09 R

    Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit - Haftung für den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 5 SV 10/10
    Im Verfahren einer Rechtswegbeschwerde, in denen einer der Hauptbeteiligten zum Personenkreis des § 183 SGG gehört, hat auch ein Ausspruch über eine Kostenerstattung zu erfolgen (vgl. im Einzelnen: Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R - Rn. 19 m.w.N., zitiert nach Juris; vgl. auch BSG, Beschluss vom 26.10.2010 - B 8 AY 1/09 R -).
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